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Verpackungsverordnung – warum wir nicht mehr ins Ausland liefern

Bislang konntest du Mutamorphosis ganz einfach nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz bestellen. Das ändert sich nun. Im Onlineshop beschränken wir den regulären Versand vorerst auf Deutschland. Grund dafür sind die verpackungsrechtlichen Anforderungen beim grenzüberschreitenden Versand. Die neue EU-Verpackungsverordnung gibt uns den Anlass, hier neu zu entscheiden. 

Wer einen Onlineshop betreibt und Waren verschickt, muss sich zwangsläufig auch mit Verpackungen beschäftigen. Ob Karton, Füllmaterial oder Versandtasche: Alles, was am Ende bei Kundinnen und Kunden landet, muss später gesammelt, entsorgt und möglichst wiederverwertet werden. Dass Unternehmen hierfür Verantwortung übernehmen sollen, ist ja grundsätzlich richtig. Kompliziert wird es allerdings, wenn ein kleines Unternehmen über Ländergrenzen hinweg versendet. So wie Octopus Communications.

Verpackungslizenz im Ausland – warum jedes Land eigene Regeln hat

Für Verpackungen gilt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Das bedeutet: Wer Verpackungen in einem Land in Verkehr bringt, beteiligt sich auch an den Kosten für deren Sammlung, Entsorgung und Recycling.

In Deutschland müssen sich Versand- und Onlinehändler unter anderem im Verpackungsregister LUCID registrieren, sich an einem dualen System für systembeteiligungspflichtige Verpackungen beteiligen und entsprechende Mengenmeldungen abgeben. Auch geringe Verpackungsmengen führen nicht automatisch dazu, dass diese Pflichten entfallen.

Beim Versand ins Ausland wird es schnell aufwendiger. Denn entscheidend ist nicht nur, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat. Wer verpackte Produkte direkt an Endkundinnen und Endkunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft, kann dort selbst als verantwortlicher „Produzent” im Sinne des Verpackungsrechts gelten. Die EU-Verpackungsverordnung sieht deshalb grundsätzlich eine Registrierung in den Mitgliedstaaten vor, in denen Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitgestellt werden. Für grenzüberschreitende Direktverkäufe innerhalb der EU ist zudem ein Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung im jeweiligen Zielland vorgesehen.

Damit wird aus „Ich schicke einfach ein Paket nach Österreich“ rechtlich und organisatorisch schnell deutlich mehr.

Verpackungsverordnung – was sich seit August 2026 geändert hat

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung, die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR), weitgehend unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu verbessern und die Verantwortung der Unternehmen für ihre Verpackungen europaweit stärker zu regeln.

Ein wichtiger Punkt für den Onlinehandel ist das Land, in dem die Verpackung voraussichtlich zu Abfall wird. Wer direkt aus dem Ausland an Endkundinnen und Endkunden liefert, kann im jeweiligen Zielland selbst zum verantwortlichen Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung werden. Dadurch können Unternehmen in mehreren Ländern Registrierungs-, Melde-, Beteiligungs- und gegebenenfalls Bevollmächtigungspflichten haben. Die PPWR schreibt vor, dass sich Produzenten in jedem Mitgliedstaat registrieren müssen, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass all diese Anforderungen erst seit August 2026 existieren. So schreibt Österreich beispielsweise ausländischen Versandhändlern bereits seit dem 1. Januar 2023 einen Bevollmächtigten für ihre Verpackungspflichten vor. Die PPWR ist für uns deshalb der Anlass, noch einmal grundsätzlich zu prüfen, in welche Länder wir wirtschaftlich sinnvoll versenden können: Wer europaweit verkauft, muss sich auch mit den jeweiligen Verpflichtungen in den einzelnen Absatzländern beschäftigen.

Für große Unternehmen mit eigenen Rechts-, Compliance- und Logistikabteilungen mag das zum normalen Geschäft gehören. Für ein kleines Unternehmen bedeutet jedoch jedes zusätzliche Land zusätzliche Recherche, Verträge, Meldungen, Dienstleister – und natürlich Kosten.

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Daher gilt die PPWR dort nicht unmittelbar. Für Verpackungen gelten eigene schweizerische Vorschriften. Auch dort ändert sich das Verpackungsrecht: Der Bundesrat hat im Juni 2026 eine neue Verpackungsverordnung beschlossen, die Anfang 2027 in Kraft treten soll. Die Schweiz ist also rechtlich ein eigener Fall und ein weiteres Beispiel dafür, warum „Versand ins Ausland“ für einen kleinen Onlineshop nicht nur bedeutet, das richtige Porto auf ein Paket zu kleben.

Verpackungsverordnung – was heißt das in Zahlen?

Was bedeutet das finanziell? Am einfachsten lässt sich das am Beispiel Deutschland erklären.

Wer Verpackungen an private Endkundinnen und Endkunden verschickt, muss sich zunächst im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Registrierung und die erforderlichen Mengenmeldungen sind kostenlos.

Damit ist es aber nicht getan. Zusätzlich muss man sich an einem dualen System beteiligen. Wir nutzen dafür Lizenzero. Dort geben wir an, wie viele Kilogramm Verpackungsmaterial wir voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Verkehr bringen werden, aufgeschlüsselt nach Materialien wie Papier, Pappe, Karton oder Kunststoff. Auf Basis dieser Mengen wird das Lizenzentgelt berechnet. Bei Lizenzero beginnt die Verpackungslizenz aktuell bei 39 Euro netto pro Jahr

Die gemeldeten Mengen müssen anschließend auch bei LUCID hinterlegt werden. Kurz gesagt: Im Verpackungsregister LUCID werden unsere Registrierung und Verpackungsmengen erfasst. Über das duale System beteiligen wir uns finanziell an Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen.

Für Deutschland ist das für ein kleines Unternehmen noch gut überschaubar.

Beim Versand in weitere europäische Länder sieht die Rechnung jedoch anders aus. Zunächst müssen wir für jedes einzelne Zielland prüfen, welche Pflichten überhaupt bestehen. Anbieter wie Lizenzero stellen dafür inzwischen einen kostenlosen Online-Verpflichtungscheck bereit. Man wählt das jeweilige Land aus, beantwortet länderspezifische Fragen zum eigenen Unternehmen und Versand und erhält anschließend eine Einschätzung, welche EPR-Pflichten erfüllt werden müssen.

Sind wir dazu verpflichtet, müssen wir uns registrieren, Mengenmeldungen abgeben, uns am jeweiligen Recyclingsystem beteiligen und gegebenenfalls auch einen Bevollmächtigten bestellen.

Und hier wird es für kleine Unternehmen schnell teuer: Lizenzero berechnet für seinen europäischen Compliance-Service derzeit 299 Euro pro Land. Diese 299 Euro sind keine gesetzlich festgelegte PPWR-Gebühr, sondern die Servicegebühr von Lizenzero. Andere Anbieter können andere Preise verlangen. Hinzu kommen die mengenabhängigen Gebühren des jeweiligen lokalen EPR- bzw. Recyclingsystems.

Das bedeutet beispielsweise: Wenn wir nur einige wenige Spiele im Jahr in ein bestimmtes Land verkaufen, stehen diesen Bestellungen möglicherweise mehrere Hundert Euro an zusätzlichen Kosten gegenüber – noch bevor Porto, Verpackungsmaterial, Zahlungsgebühren oder unsere eigene Arbeitszeit berücksichtigt sind.

Und beim nächsten Land beginnt die Rechnung von vorn.

Genau deshalb ist die Frage für uns nicht: Freuen wir uns über eine Bestellung aus Österreich, Frankreich oder einem anderen Land? Natürlich tun wir das. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Wie viele Bestellungen braucht es, damit die zusätzlichen Kosten und der administrative Aufwand für dieses eine Land wirtschaftlich noch vertretbar sind?

Für ein großes Unternehmen mögen 299 Euro plus Systemgebühren überschaubar sein. Für ein kleines Unternehmen, das vielleicht nur fünf oder zehn Pakete im Jahr in ein bestimmtes Land verschickt, sieht die Rechnung jedoch ganz anders aus.

Warum wir vorerst nur noch innerhalb Deutschlands versenden

Wir haben uns deshalb entschieden, Mutamorphosis vorerst nur noch innerhalb Deutschlands zu versenden.

Wir möchten (und müssen) die rechtlichen Anforderungen sauber erfüllen. Derzeit investieren wir unsere Zeit und unser Budget daher lieber direkt in Mutamorphosis: in die Weiterentwicklung des Spiels, einen guten Kundenservice und die Aufgabe, noch mehr Menschen dafür zu begeistern, sich ein bisschen mehr zu trauen.

Als kleines Unternehmen müssen wir immer wieder abwägen: Was ist machbar und wirtschaftlich sinnvoll – und ab wann wird der administrative Aufwand im Verhältnis zu einzelnen Bestellungen zu groß?

Kleinunternehmen heißt auch: Entscheidungen treffen

Mutamorphosis bedeutet, Dinge zu wagen, Entscheidungen zu treffen und für das einzustehen, was einem wichtig ist. Manchmal gehört dazu auch, als kleines Unternehmen eine Grenze zu ziehen. Der Schritt, den regulären Versand nach Österreich und in die Schweiz einzustellen, fällt uns nicht leicht. Es fühlt sich ein bisschen an wie „Gehe zurück auf Los“. Doch dieser Schritt ermöglicht es uns, Mutamorphosis weiterhin mit der gleichen Sorgfalt zu betreiben, mit der das Spiel entstanden ist. Und vielleicht ändert sich die Situation irgendwann wieder. Bis dahin gilt: Versand leider nur innerhalb Deutschlands.

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt unseren Umgang mit den aktuellen Anforderungen als kleines Unternehmen und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstand: 18. August 2026.

Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht für den EU-Binnenhandel ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht beschlossen.

Sprich mit uns!

Du wohnst nicht in Deutschland? Das bedeutet nicht, dass Mutamorphosis für dich unerreichbar ist. Melde dich einfach bei uns. Lieferungen in andere Länder prüfen wir gern individuell. Dabei prüfen wir, ob ein Versand in das jeweilige Land rechtlich und organisatorisch möglich ist.

Eine Bestellung „auf Anfrage” ist selbstverständlich kein Weg, um Verpackungsvorschriften zu umgehen. Auch bei einer einzelnen Bestellung gelten die jeweiligen rechtlichen Anforderungen. Genau deshalb prüfen wir solche Wünsche im Einzelfall. Wenn beispielsweise ein Unternehmen 100 Boxen als Teamgeschenk bestellen möchte, soll es schließlich nicht automatisch eine Absage bekommen! 

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